ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Geschäfte und Leistungen der Unternehmensberatung 2.0 Unternehmergesellschaft | 28832 Achim im Folgenden UNTERNEHMENSBERATUNG 2.0 genannt und sind für sämtliche Verträge der Unternehmensberatung 2.0 mit ihren Kunden/Mandanten, unabhängig vom Inhalt der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Sie werden vom Kunden/Mandanten in vollem Umfang akzeptiert.
2. Sollten Beratungsverträge oder Beratungsangebote der Unternehmensberatung 2.0 Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsbestandteile aus den allgemeinen Auftragsbedingungen hervor.
3. Kunden bzw. Kunden/Mandanten im Sinne dieser hier dargestellten AGB sind Unternehmer, also insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Mitwirkungsobliegenheiten des Klienten/Kuden
Damit die Unternehmensberatung 2.0 die gewünschte und professionelle Beratung durchführen kann, ist es erforderlich, dass der Mandant bzw. Kunde wahrheitsgemäß Informationen und Auskunft zur gesamten Situation des Unternehmens gibt.
Der Mandant/Kunde und Angestellte des Unternehmens sollten, soweit möglich:
Alle Fragen des Beraters über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, richtig und zeitnah beantworten; ebenfalls Fragen über vorliegende und rechtliche Verhältnisse zu anderen Gesellschaften, Beteiligungen, Fragen zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern, sofern bekannt.
Über alle Umstände, Veränderungen usw., die von Bedeutung für eine Bewertung sein können, wird die Unternehmensberatung unaufgefordert und unmittelbar informiert.
Von der Unternehmensberatung 2.0 angefertigte Zwischenberichte müssen vom Kunden/Mandanten zeitnah und unverzüglich geprüft werden, damit ggf. Korrekturen und Änderungen vorgenommen werden können.
5. Die Unternehmensberatung 2.0 arbeitet i.d.R. mit eigener technischer Ausstattung.
Sollten von der Unternehmensberatung 2.0 übernommene Aufgaben das Arbeiten an oder mit der Hard- oder Software des Kunden/Mandanten mit sich bringen, wird der Mandant bzw. Kunde rechtzeitig und vor Beginn sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit annehmbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine Haftung von Unternehmensberatung 2.0 für Datenverlust besteht nicht.
6. Angebote der Unternehmensberatung 2.0 sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels eines Beratungsvertrags durch die Unternehmensberatung 2.0 kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach der Annahme einen Beratungsvertrag erhalten, ist die Auftragserteilung von der Unternehmensberatung 2.0 nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.
7. Die Unternehmensberatung 2.0 ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, die Leistungserbringung erfolgt durch kompetentes und qualifiziertes Personal.
8. Angebote der Unternehmensberatung 2.0 sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels eines Beratungsvertrags durch die Unternehmensberatung 2.0 kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen einen Beratungsvertrag erhalten, ist die Auftragserteilung von der Unternehmensberatung 2.0 nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.
9. Erbringt die Unternehmensberatung 2.0 ihre Leistungen in vertretbarer Weise nicht vertragsgemäß und hat der Kunde dies rechtzeitig gerügt, ist die Unternehmensberatung 2.0 berechtigt, die vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Beruht die Leistungsstörung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der ihr obliegenden Pflichten, kann sich die Unternehmensberatung 2.0 nicht darauf berufen, dass der Kunde die Leistungsstörung nicht rechtzeitig gerügt hat. Die Unternehmensberatung 2.0 kann die Nachholung verweigern, wenn diese für sie aufgrund unverhältnismäßiger Kosten unzumutbar ist.
10. Auch wenn die Unternehmensberatung 2.0 nach bestem Wissen und Gewissen handelt, so schuldet sie keinen Beratungserfolg, auch nicht für Zertifizierungen oder eines beim Kunden implementierten Managementsystems.
11. Die Vergütung der Leistungen der Unternehmensberatung 2.0, soweit sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preisliste der Unternehmensberatung 2.0 berechnet. Abweichungen davon bedürfen der Schriftform. Vorträge, Seminare, Schulungen und Beratungen werden in Tages‑, Pauschal‑, oder Projekthonoraren vereinbart.
Zusätzliche Kosten werden grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Mandanten/Kunden berechnet.
Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unbar auf das bekannte Konto zu überweisen.
Die vereinbarten Honorare, sowie entstandene Kosten, werden vor der Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Entstandene Kosten wie Spesen, Reisekosten und verauslagte Kosten werden nach Durchführung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die Unternehmensberatung 2.0 erfolgt die Abrechnung individuell.
12. Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet.
13. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot der Unternehmensberatung 2.0. Verträge über die Leistungen der Unternehmensberatung 2.0 treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft. Befristete Verträge enden mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.
14. Eine Haftung der Unternehmensberatung 2.0 ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Unternehmensberatung 2.0 nicht in Fällen und für solche Schäden, die auf der Verletzung von Pflichten des Kunden beruhen.
15. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Lösung ersetzt werden.