ALLGE­MEINE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUNGEN

1. Diese allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (kurz AGB) sind Vertrags­be­stand­teil und gelten für alle Geschäfte und Leis­tungen der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 Unter­neh­mer­ge­sell­schaft | 28832 Achim im Folgenden UNTER­NEH­MENS­BE­RA­TUNG 2.0 genannt und sind für sämt­liche Verträge der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 mit ihren Kunden/Mandanten, unab­hängig vom Inhalt der ange­bo­tenen bzw. vertrag­lich über­nom­menen Bera­tungs­leis­tungen. Sie werden vom Kunden/Mandanten in vollem Umfang akzep­tiert.

2. Sollten Bera­tungs­ver­träge oder Bera­tungs­an­ge­bote der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 Bestim­mungen enthalten, die von den folgenden allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen abwei­chen, gehen die indi­vi­duell ange­bo­tenen oder verein­barten Vertrags­be­stand­teile aus den allge­meinen Auftrags­be­din­gungen hervor.

3. Kunden bzw. Kunden/Mandanten im Sinne dieser hier darge­stellten AGB sind Unter­nehmer, also insbe­son­dere natür­liche oder juris­ti­sche Personen oder rechts­fä­hige Perso­nen­ge­sell­schaften, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäftes in Ausübung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­digen beruf­li­chen Tätig­keit handeln.

4. Mitwir­kungs­ob­lie­gen­heiten des Klienten/Kuden
Damit die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 die gewünschte und profes­sio­nelle Bera­tung durch­führen kann, ist es erfor­der­lich, dass der Mandant bzw. Kunde wahr­heits­gemäß Infor­ma­tionen und Auskunft zur gesamten Situa­tion des Unter­neh­mens gibt.
Der Mandant/Kunde und Ange­stellte des Unter­neh­mens sollten, soweit möglich:
Alle Fragen des Bera­ters über die tatsäch­li­chen und recht­li­chen Verhält­nisse inner­halb des Unter­neh­mens voll­ständig, richtig und zeitnah beant­worten; eben­falls Fragen über vorlie­gende und recht­liche Verhält­nisse zu anderen Gesell­schaften, Betei­li­gungen, Fragen zu Geschäfts­part­nern, Wett­be­wer­bern, sofern bekannt.
Über alle Umstände, Verän­de­rungen usw., die von Bedeu­tung für eine Bewer­tung sein können, wird die Unter­neh­mens­be­ra­tung unauf­ge­for­dert und unmit­telbar infor­miert.
Von der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 ange­fer­tigte Zwischen­be­richte müssen vom Kunden/Mandanten zeitnah und unver­züg­lich geprüft werden, damit ggf. Korrek­turen und Ände­rungen vorge­nommen werden können.

5. Die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 arbeitet i.d.R. mit eigener tech­ni­scher Ausstat­tung.
Sollten von der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 über­nom­mene Aufgaben das Arbeiten an oder mit der Hard- oder Soft­ware des Kunden/Mandanten mit sich bringen, wird der Mandant bzw. Kunde recht­zeitig und vor Beginn sicher­stellen, dass die aufge­zeich­neten Daten im Falle einer Vernich­tung oder Verfäl­schung mit annehm­barem Aufwand rekon­stru­iert werden können. Eine Haftung von Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 für Daten­ver­lust besteht nicht.

6. Ange­bote der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 sind grund­sätz­lich frei­blei­bend und stellen ledig­lich die Auffor­de­rung an den Kunden zur Auftrags­er­tei­lung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels eines Bera­tungs­ver­trags durch die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht inner­halb einer Woche nach der Annahme einen Bera­tungs­ver­trag erhalten, ist die Auftrags­er­tei­lung von der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 nicht ange­nommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

7. Die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 ist berech­tigt, den Vertrag ganz oder teil­weise durch Dritte ausführen zu lassen, die Leis­tungs­er­brin­gung erfolgt durch kompe­tentes und quali­fi­ziertes Personal.

8. Ange­bote der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 sind grund­sätz­lich frei­blei­bend und stellen ledig­lich die Auffor­de­rung an den Kunden zur Auftrags­er­tei­lung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels eines Bera­tungs­ver­trags durch die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht inner­halb von 5 Arbeits­tagen einen Bera­tungs­ver­trag erhalten, ist die Auftrags­er­tei­lung von der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 nicht ange­nommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

9. Erbringt die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 ihre Leis­tungen in vertret­barer Weise nicht vertrags­gemäß und hat der Kunde dies recht­zeitig gerügt, ist die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 berech­tigt, die vertrags­ge­mäße Erbrin­gung der geschul­deten Leis­tungen inner­halb einer ange­mes­senen Frist nach­zu­holen. Beruht die Leis­tungs­stö­rung auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Verlet­zung der ihr oblie­genden Pflichten, kann sich die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 nicht darauf berufen, dass der Kunde die Leis­tungs­stö­rung nicht recht­zeitig gerügt hat. Die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 kann die Nach­ho­lung verwei­gern, wenn diese für sie aufgrund unver­hält­nis­mä­ßiger Kosten unzu­mutbar ist.

10. Auch wenn die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 nach bestem Wissen und Gewissen handelt, so schuldet sie keinen Bera­tungs­er­folg, auch nicht für Zerti­fi­zie­rungen oder eines beim Kunden imple­men­tierten Manage­ment­sys­tems.

11. Die Vergü­tung der Leis­tungen der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0, soweit sie nicht bereits in den Verträgen fest­ge­setzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preis­liste der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 berechnet. Abwei­chungen davon bedürfen der Schrift­form. Vorträge, Semi­nare, Schu­lungen und Bera­tungen werden in Tages‑, Pauschal‑, oder Projekt­ho­no­raren verein­bart.
Zusätz­liche Kosten werden grund­sätz­lich nur nach Absprache mit dem Mandanten/Kunden berechnet.
Alle Leis­tungen gelten zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer und sind unbar auf das bekannte Konto zu über­weisen.
Die verein­barten Hono­rare, sowie entstan­dene Kosten, werden vor der Durch­füh­rung der Dienst­leis­tung in Rech­nung gestellt und sind sofort fällig. Entstan­dene Kosten wie Spesen, Reise­kosten und veraus­lagte Kosten werden nach Durch­füh­rung in Rech­nung gestellt und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Aufrech­nungs- und Zurück­be­hal­tungs­rechte gegen­über fälligen Zahlungs­an­sprü­chen sind ausge­schlossen.
Bei dauer­hafter Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen durch die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 erfolgt die Abrech­nung indi­vi­duell.

12. Rech­nungen werden im Einver­ständnis mit dem Kunden ausschließ­lich in digi­taler Form versendet.

13. Die Vertrags­lauf­zeit ergibt sich aus dem Angebot der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0. Verträge über die Leis­tungen der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 treten mit ihrer Unter­zeich­nung oder mit der ersten Erfül­lungs­hand­lung in Kraft. Befris­tete Verträge enden mit Zeit­ab­lauf, ohne dass es einer Kündi­gung bedarf. Unbe­fris­tete Verträge können von beiden Parteien jeder­zeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monats­ende gekün­digt werden.
Das Recht zur Kündi­gung aus wich­tigem Grund bleibt hiervon unbe­rührt. Ordent­liche oder außer­or­dent­liche Kündi­gungen bedürfen zu ihrer Wirk­sam­keit die Schrift­form. Die Beweis­last für den Zugang der Kündi­gung trägt die kündi­gende Partei.

14. Eine Haftung der Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 ist ausge­schlossen. Insbe­son­dere haftet die Unter­neh­mens­be­ra­tung 2.0 nicht in Fällen und für solche Schäden, die auf der Verlet­zung von Pflichten des Kunden beruhen.

15. Sollten einzelne Bestim­mungen des Vertrags mit dem Kunden einschließ­lich dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so ist hier­durch die Gültig­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Die ganz oder teil­weise unwirk­same Rege­lung soll durch eine Lösung ersetzt werden.